Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mehr Mobilität hat ihren Preis
Der KFZ-Bestand explodierte in den letzten Jahrzehnten. Wie der ADAC analysiert, gab es 1975 ganze 20 Mio Automobile, heute sind so viele zugelassen, dass alle Einwohner Deutschlands auf den Vorderplätzen sitzen könnten. Damit stieg aber auch das Unfallgeschehen. Brandenburg erfasste 2011 80.574 Unfälle, lag mit 335 Unfällen pro Hunderttausend Einwohner zwar unter dem deutschen Durchschnitt, aber bei tödlich Verunglückten belegt Brandenburg das Schlusslicht unter allen Bundesländern. Unfallschwerpunkt ist der ländliche Bereich.
Rechtliche Sicherheit
Es überrascht nicht, dass in Brandenburg der Anteil aller strafrechtlich Verurteilten im Straßenverkehr gegenüber den Bereichen Diebstahl, Unterschlagung, Eigentumsdelikte am größten ist und alle anderen Bereiche dominiert. 2011 wurden 5.556 Personen wegen Verkehrsdelikten verurteilt. Weitere Einzelheiten können in den Statistiken des Amt für Statistik Brandenburg eingesehen werden.
Bestimmt ist eine strafrechtliche Verurteilung im Verkehrsrecht die ungünstigste und denkbar schlechteste Variante. Ein vertrauter Rechtsanwalt mit Fachwissen ist unerlässlich. Demgegenüber werden Busgeldbescheide täglich zu Tausenden verschickt. Wer ein Busgeldbescheid erhält, muss aber nicht immer Schuld haben. Es gibt häufig Verfahrensfehler und undurchschaubare Fälle. Der Deutscher Anwaltverein empfiehlt z.B. bei zweifelhaften Busgeldbescheiden einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht hat sich in den 20 Jahren zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Bei den Anwälten für Verkehrsrecht ist Spezialwissen mit hoher Vielseitigkeit entstanden. Mehrere Rechtsgebiete überschneiden sich, so dass der Verkehrsrechtsanwalt sich als Strafverteidiger versteht, der auch mit den Feinheiten der Ordnungswidrigkeiten umgehen kann, der mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erfolgreich verhandelt, gleichzeitig im Schadensersatzrecht genaue Kenntnisse verfügt. Er muss im Verwaltungsrecht bewandert sein, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht, aber auch im Sozialrecht, um Ansprüche seiner Klienten durchsetzen zu können. Im Zeitalter des unbegrenzten internationalen Autoverkehrs müssen auch europarechtliche Bezüge beherrscht werden.
Die rechtsuchende Mandantschaft erwartet, schnell auf Anwälte zugreifen zu können, die alle Seiten eines Verkehrsdeliktes überblicken und einen „Rundum-Service“ aus einer Hand anbieten können. Anwälte, die diese Dienstleistungsmentalität aufgreifen, brauchen neben praktischen Erfahrungen ein beträchtliches Spezialwissen, das nur im Rahmen der Spezialisierung erworben werden kann.
Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat die nachgewiesenen Qualifikationen und praktischen Einzelnachweisen anerkannt und 2014 die Berechtigung zur Verwendung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" [1.171 KB]
erteilt.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs und eine nach § 5 Abs. 1 der FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können. Bearbeitet werden müssen 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.