Krisen und Arbeitsrechtsstreitigkeiten
Zu beobachten ist, dass in Krisenjahren die Konflikthäufigkeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunimmt. Davon ist das Arbeits- und Sozialrecht betroffen. Aber nicht nur in Krisenjahren ist die Häufigkeit hoch, sondern auch in Zeiten der Rezession und Phasen konjunktureller Stagnation.
Das sind alle Bereiche, angefangen beim Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt bis hin zur Kündigungen des Arbeitsverhältnisses. Wichtiges Motiv ist der Wunsch des Mandanten, ob ein finanzieller Interessensausgleich gegenüber dem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bevorzugt werden soll.
Aber auch Themen um die Höhe von Lohn und Gehalt, um Überstunden, Abmahnungen, Zeugnisse, Versetzungen oder um Konflikte am Arbeitsplatz wie z.B. Mobbing sind Streitbereiche zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind signifikant.
Meine Leistung ist Qualität
Zu meinem Portfolio gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Meist ist es vom Vorteil, die andere Seite kennenzulernen, um deren wirtschaftlichen und sozialen Sachzwänge zu verstehen. Meine Qualifikation über den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht gibt für Gesamt- und Detailverständnis von Arbeitskonflikten beste Vorraussetzungen. Auch bilde ich mich durch regelmäßige Fortbildung ständig weiter. Das gehört zu meiner Kanzlei-Philosophie.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat die nachgewiesenen Qualifikationen und praktischen Einzelnachweisen anerkannt und 2023 die Berechtigung zur Verwendung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht
" erteilt.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs und eine nach § 5 Abs. 1 der FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können. Bearbeitet werden müssen mindestens 100 Fälle innerhalb des Zeitraumes der letzten beiden Jahre.