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Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg.

Die Rechtsanwaltskammer in Brandenburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation sämtlicher in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam zugelassener Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit derzeit ca. 2.400 Mitgliedern.

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Deutscher Anwaltverein.

Der DAV ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwälten auf der Basis der Vereinigungsfreiheit, wobei die Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer Voraussetzung ist. Im DAV sind 254 inländische örtliche und acht ausländische Anwaltvereine organisiert, die zusammen rund 68.000 Mitglieder haben. Das entspricht etwas weniger als der Hälfte der insgesamt gut 158.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand Juni 2012).

Deutscher Anwaltverein

Amtsgericht Land Brandenburg.

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel ist unter anderem das Eingangsgericht für die Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Gebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sowie großer Teile des Landkreises Potsdam – Mittelmark. Es ist damit für die Rechtsangelegenheiten von rund 150 000 Einwohner zuständig.

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-brandenburg/

Bundesrechtsanwaltsordnung.

Das anwaltliche Berufsrecht ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO).

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Berufsordnung für Rechtsanwälte.

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist eine von den gewählten Vertretern und Vertreterinnen der Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland selbst gegebene Berufsordnung, die nähere Einzelheiten zu den beruflichen Pflichten des Rechtsanwalts regelt und zum Standesrecht gehört. Sie wird als Satzung von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer erlassen (§ 59b, § 191a Abs. 2 BRAO). Von ihr zu unterscheiden ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als grundlegende gesetzliche Regelung des Berufs des Rechtsanwalts mit Vorschriften zur Zulassung zum Beruf, zu den grundlegenden Rechten und Pflichten des Anwalts, zur Einrichtung der Rechtsanwaltskammern und zum anwaltsgerichtlichen Verfahren.

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.

Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist am 26. Juli 1957 als Art. VIII des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften verkündet worden und bis zum Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) am 1. Juli 2004 der tragende Pfeiler des Rechts der anwaltlichen Gebühren gewesen. Die BRAGO regelte bundeseinheitlich die Vergütung der Leistungen der Rechtsanwälte. Der wesentliche Fortschritt der BRAGO im Vergleich zu den älteren Rechtsvorschriften war die weitgehende Einführung der Verfahrenspauschgebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in den Verfahren vor den Verfassungs, Verwaltungs- und Finanzgerichten. In all diesen Rechtszweigen erfolgte die Vergütung nach der BRAGO durch den Anfall von Prozess-, Verhandlungs-, Beweis- und Vergleichsgebühren.

http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/

Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist die Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern (Berufsständische Körperschaft) und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitglieder sind daher nur die genannten Kammern und nicht die einzelnen Rechtsanwälte. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine gem. §§ 175 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesministerium der Justiz. Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen Interessen der derzeit (Stand 2009) rd. ca. 155.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Bundesrechtsanwaltskammer

Fachanwaltsordnung.

Für jeden Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Dabei ist erforderlich, dass eine Fachanwaltsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Rechtsanwalt hat mit dem Abschluss besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem Rechtsgebiet und kann somit komplexe Rechtsprobleme lösen. Die Fachanwaltsordnung ist dabei die gesetzliche Grundlage, wenn es um sämtliche Fragen bezüglich der Fachanwaltsausbildung geht. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt werden in der Fachanwaltsordnung geregelt.

Fachanwaltsordnung