Spezialisierung.

Qualifikation zum Fachanwalt

Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat bescheinigt, dass Rechtsanwalt Gottlob die Titel

"Fachanwalt für Verkehrsrecht" [1.171 KB]
"Fachanwalt für Erbrecht" "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

tragen darf. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht und Erbrecht wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs und eine nach § 5 Abs. 1 der FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können.

Im Verkehrsrecht müssen160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Im Erbrecht sind es 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmige Verfahren (davon höchsten 10 Verfahren der freiwilligen Gerihtsbarkeit).

Ähnliches gilt für den Fachanwalt für Arbeitsrecht.