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Kanzlei Gottlob

Fachanwalt Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht


Achtung bei Fortbildungsvereinbarungen

+++Arbeitnehmer aufgepasst bei Fortbildungsvereinbarungen+++ Fallstricke prüfen lassen+++Keine Rückzahlpflicht für Fortbildungen+++
Auch bei einer Fortbildungsvereinbarung besteht keine Rückzahlpflicht für den Arbeitnehmer. So ist es unzulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen.

+++Mehrwert Fort- und Weiterbildung+++
Für den Arbeitnehmer ist jede Fort- und Weiterbildung von Vorteil. Der Marktwert kann dadurch erheblich gesteigert werden vor allem, wenn es um einen fachspezifischen Abschluss geht. Auch für den Arbeitgeber ist jede Weiterqualifizierung des Arbeitnehmers von Vorteil, denn nur die Arbeitskraft kann einen höheren Mehrwert auslösen und das Portfolio erweitert sich automatisch z.B. um eine spezielle Schweißverfahrensprüfung.

+++Fortbildungsvereinbarung soll Kosten für Fortbildung sichern+++
So ist es typisch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fortbildung oder sogar die Weiterqualifizierung über ein Schulungsprogramm finanziert und bezahlt freistellt. Der fortgebildete Arbeitnehmer soll langfristig gebunden werden und der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer eine Fortbildungsvereinbarung ab. Die Investition Weiterbildung soll sich schließlich amortisieren.

+++Sanktionen und Rückzahlungsverpflichtungen sollen das ausregeln+++
Zugleich möchte der Arbeitgeber jedoch auch dafür Sorge tragen, den fortgebildeten Arbeitnehmer, in den er so viel investiert hat, auch langfristig an sein Arbeitsverhältnis zu binden und schließt mit dem Arbeitnehmer eine sog. Fortbildungsvereinbarung ab. Hier sollen Bindungsdauer sowie die Sanktionen und Rückzahlungsverpflichtungen geregelt werden. Zum Beispiel, wenn der fortgebildete Arbeitnehmer gegen die zeitlich beschränkte Bindung verstößt und z.B. bei einem anderen Arbeitgeber anfängt zu arbeiten.

+++Rückzahlungspflicht darf nicht an das Ausscheiden gekoppelt werden+++
Hierzu existiert bereits eine sehr umfangreiche Palette von Gerichtsentscheidungen. Erst 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht mal wieder über die Fortbildungskosten (BAG Urt. v. 01.03.2022 – 9 AZR 260/21): So ist es unzulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen. Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden. Eine Rückzahlungsklausel ist auch dann unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn sie auch den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll.

+++Check der Fortbildungsvereinbarung durch eine Fachanwalt+++
Dem Einfallsreichtum sind kaum Grenzen gesetzt. Grundsätzlich zulässig, steht aber für die Fortbildungsvereinbarung die Frage nach der Dauer der Betriebsbindung nach Beendigung der Fortbildung. Rechtfertigen 1 Monat- Weiterbildung eine 6-monatige Betriebsbindung oder 3-4 Monate Fortbildung eine Betriebsbindung von 1 Jahr? Die Angaben sind nur Orientierungswerte. Ein im Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt sollte konsultiert werden, bevor eine Fortbildungsvereinbarung mit Fallstricken abgeschlossen wird.

Was beim Testament zu beachten ist

+++Erbstreitigkeiten öffnen dunkle Seiten der menschlichen Seele+++Vermeidung ist möglich+++Was beim Testament zu beachten ist+++

Im Juristenleben sammeln sich im Laufe der fünfzehn Jahre an die eintausend Erbrechtsfälle an. In Erinnerung sind etwa zweihundert Streitigkeiten vor Gericht, aber bleibend im Gedächtnis sind die Einblicke in die Abgründe der Seelen streitender Personen.

Wenn es um Vermögensübertragungen geht, ist Jeder sich selbst der Nächste, aus Freundschaften werden Feindschaften, aus Geschwistern werden Klagende. Eine Streitwertgrenze gibt es nicht, egal ob 20.000 €, 200.000 € oder 2 Millionen € - es geht um Erbschaften und Schenkungen und nicht um selbst erarbeitetes Vermögen. Nicht umsonst wird von einer Erbgeneration gesprochen, der im Jahr 2022 durch die Finanzverwaltungen in Deutschland die stattliche Summe von 101,4 Milliarden € übertragen wurde.

Im Streit um diese Vermögensteile öffnen sich die dunklen Seiten der menschlichen Seele, es geht um Einfluss, Vermögen, Dominanz, Geschichten von und um Menschen, deren Intrigen und Leidenschaft. Im Erbrecht kristallisiert sich das Leben, Abgründe werden sichtbar.

Erblasser und Erben können sich frühzeitig dagegen wenden, eine Vermeidung ist möglich. Was ist beim Testament zu beachten?

+++Testamente können durch einen Notar errichtet werden oder sind „handgeschrieben“. Beides ist möglich.

Die Errichtung eines „notariellen“ Testaments regelt § 2232 BGB. Für die letztwillige Verfügung vor einem Notar ist die persönliche Anwesenheit des Testators erforderlich, um Verwechslungen hinsichtlich der Identität auszuschließen.

Eine weitere Möglichkeit ein Testament zu errichten, ist das sog. eigenhändige Testament. Dieses kann nach § 2247 Abs. 1 BGB durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden.

Achtung! Zwingend erforderlich ist daher, dass
der Erblasser seinen letzten Willen insgesamt
handschriftlich niederlegt. Ein Verstoß gegen
diese strenge Formvorschrift führt zur Formnichtigkeit
und somit zur Unwirksamkeit der Verfügung.

Sinn und Zweck der EIGENHÄNDIGKEIT ist zum einen die Sicherstellung, dass die Verfügung tatsächlich von dem Testator stammt, und zum anderen, dass der Erblasser sich bewusst ist, welche Regelungen er trifft. Damit die Zuordnung der Schriftzeichen zu ihrem Verfasser möglich ist, sollte der Erblasser ein Schreibmaterial verwenden, welches eine Individualisierung des Schriftzuges eindeutig zulässt. Auch sollte der Verfasser der letztwilligen Verfügung darauf achten, dass seine Schriftzüge lesbar sind. Die Eigenhändigkeit der letztwilligen Verfügung bezieht sich auch auf die Unterschrift.

Möglich ist das handgeschriebene Testament auch in DRUCKBUCHSTABEN, wenn die Schriftzüge der Druckbuschstaben einen hinreichend sicheren Schluss für die Urheberschaft zulassen.

+++Handgeschriebenes Testament und Internet-Vorlagen können die Komplexität des Erbvermögens nicht erfassen.

Die Komplexität des Erbvermögens lässt sich durch das handgeschriebene Testament oder standardisierten Internetvorlagen nicht erfassen. Die Probleme sind vorprogrammiert. Beispiel: Mit Geld das Wohlverhalten der Enkel zu erwirken, kann unkompliziert als sittenwidrig ausgelegt werden: Das Testament ist rechtlich angreifbar, das erhoffte Erbe rückt in die Ferne. Vorsicht ist geboten. Das gilt generell, wenn der Nachlass an Bedingungen gebunden werden soll.

Noch größere Vorsicht ist geboten, wenn auf das Erbvermögen eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben werden muss. Bekanntlich fallen diese auf den Nachlass eines Verstorbenen an. Dabei gelten unterschiedlich hohe Freibeträge für Ehegatten/Lebenspartner, Kinder/Stiefkinder, Enkel/Urenkel, Eltern/Großeltern. Immerhin erzielte der Staat 2022 über diesen Weg Einnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden €. Tendenz steigend.

+++Fortbildung ist ein Qualitätsmerkmal

Um die Komplexität von Erbschaften oder Schenkungen juristisch „sauber“ abzuklären, ist ein im Erbrecht qualifizierter Rechtsanwalt unverzichtbar und bringt einen unmittelbaren Vorteil mit sich. Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat RA Gottlob die nachgewiesenen Qualifikationen und praktischen Einzelnachweise anerkannt und 2017 die Berechtigung zur Verwendung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" erteilt.

Kündigung und Krankschreibung - Hände weg

+++Kündigung Arbeitnehmer und zeitgleiche Krankschreibung+++Das geht nach hinten los+++Weihnachtsfest ist kein Platz für falsche Entscheidungen+++
Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel sind dafür bekannt, dass angestaute Emotionen freigesetzt, alte Handlungsoptionen neu geprüft und - mit den Vorsätzen des neuen Jahres - auch umgesetzt werden. Da macht das frustrierte Verhältnis zum Arbeitgeber keine Ausnahme und die oft geplante Kündigung des Arbeitnehmers soll der erste Schritt sein. Um mit Nachdruck den Frust deutlich zu machen, folgen dann Krankschreibungen über den Zeitraum der Kündigungsfrist. Der Schuss soll sitzen…!

Achtung Arbeitgeber! Wenn die Brigaden des Teufels den Kopf besetzen, Finger weg! Ein solcher Vorsatz führt zu Problemen, der Schuss geht nach hinten los.

Kündigt der Arbeitnehmer selbst und reicht
z e i t g l e i c h
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber
ein, hat die nicht automatisch einen
Entgeltfortzahlungsanspruch zur Folge.

Das hat das Bundesarbeitsgericht am 08.09.2021 am entschiedenen Fall (BAG – 5 AZR 149/21) festgestellt:

Wird einem Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt,
am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben,
kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte
Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist
umfasst.


Grundsätzlich gilt, der Arbeitnehmer hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bestreitet jedoch der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit (die Beweislast des Arbeitnehmers wird erschüttert), dann obliegt es wiederum dem Arbeitnehmer konkrete Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss auf eine bestehende Erkrankung zulassen.

Das kann bedeuten, dass der Nachweis darüber erbracht werden muss, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden. Das Bundesarbeitsgericht hat weitere Darlegungs- und Beweishürden aufgestellt, die den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern können.

Die Beweishürden sind hoch angelegt und müssen überwunden werden, um die Arbeitsunfähigkeit glaubhaft beweisen zu können.

Meine Empfehlung, den Brigaden des Teufels keine Chance geben und den Traditionen des Weihnachtsfestes folgen: Liebe, Dankbarkeit und Wertschätzung.

RA Gottlob

Fortbildung 2023

+++Fortbildung 2023 abgeschlossen+++45 Zeitstunden dokumentiert+++ direkter Vorteil für Mandanten+++

Für den Mandanten ist eine Spezialisierung von Vorteil, da der Rechtsanwalt in dem betreffenden Rechtsgebiet nachhaltig Erfahrungen und Wissen gesammelt hat. Es sind vielzählige Nachweise zur Erlangung des Fachanwaltstitel notwendig. Die Maßstäbe sind hoch und die genehmigende Rechtsanwaltskammer dabei sehr gründlich. Maximal sind drei Fachanwaltstitel je Rechtsanwalt möglich.

Der Mandant kann sicher sein, dass sich ein Fachanwalt auf seinem ausgewählten Gebiet in besonderem Maße auskennt und hier ein überdurchschnittliches Wissen vorweisen kann. Außerdem muss er sich auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ständig und nachweislich fortbilden. 15 Zeitstunden je Fachanwaltstitel sind vom Gesetzgeber jährlich gefordert. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hat die Dokumentation zur Nachweiserbringung erhalten. Einzelnachweise hier klicken.

+++24 Rechtsanwälte mit drei Fachanwaltschaften in Brandenburg+++

Fachanwalt ist also eine erlaubnispflichtige Bezeichnung. In Deutschland sind 165.587 zugelassenen Rechtsanwälten erfasst, davon tragen 45.960 den Titel als Fachanwalt (27,8 Prozent). In Brandenburg ist das Verhältnis mit 42,8 % deutlich höher als der Bundesdurchschnitt, denn von 2.099 zugelassenen Rechtsanwälten führen 899 den Titel als Fachanwalt.

Die Zahl der Rechtsanwälte mit zwei oder sogar drei Fachanwaltstiteln ist jedoch deutlich geringer. Deutschlandweit sind es 1.250 mit drei Fachanwaltschaften, in Brandenburg gerade mal 24 und einer davon heißt Rechtsanwalt Gottlob.

+++Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht+++Glückwunsch zum dritten Fachanwalt+++Qualität durch Fortbildung+++

Marcus Gottlob ist Rechtsanwalt in Sperenberg und Spezialist im Verkehrsrecht, Erbrecht und neuerdings im Arbeitsrecht. Den ersten Fachanwalt für Verkehrsrecht schließt er 2014 ab, es folgt der Fachanwalt für Erbrecht 2017 und vor wenigen Tagen hat die Rechtsanwaltskammer Brandenburg den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ überreicht. Seit 2008 vertritt er die Interessen seiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.

Was macht einen guten Rechtsanwalt aus und was bedeutet Fachanwalt?

Ein wichtiger Hinweis ist, welche Rechtsgebiete der Anwalt bevorzugt. Die juristische Ausbildung ist darauf ausgelegt, dass sich jeder Jurist in jedes Rechtsgebiet einarbeiten kann. Dass hier jeder Anwalt im Laufe seiner Karriere bestimmte Vorlieben entwickelt, ist wohl verständlich. Bei Rechtsanwalt Gottlob sind das die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht.

Für den Mandanten ist eine Spezialisierung von Vorteil, da der Rechtsanwalt in dem betreffenden Rechtsgebiet nachhaltig Erfahrungen und Wissen gesammelt hat. Es sind vielzählige Nachweise zur Erlangung des Fachanwaltstitel notwendig. Die Maßstäbe sind hoch und die genehmigende Rechtsanwaltskammer dabei sehr gründlich.

Der Mandant kann sicher sein, dass sich ein Fachanwalt auf seinem ausgewählten Gebiet in besonderem Maße auskennt und hier ein überdurchschnittliches Wissen vorweisen kann. Außerdem muss er sich auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ständig und nachweislich fortbilden. Auch hier ist die zuständige Rechtsanwaltskammer sehr genau.

Überdurchschnittlich hoher Anteil von Fachanwälten in Brandenburg

Fachanwalt ist also eine erlaubnispflichtige Bezeichnung. Maximal sind drei Fachanwaltstitel pro Rechtsanwalt möglich. In Deutschland sind 165.587 zugelassenen Rechtsanwälten erfasst, davon tragen 45.960 den Titel als Fachanwalt (27,8 Prozent). In Brandenburg ist das Verhältnis mit 42,8 % deutlich höher als der Bundesdurchschnitt, denn von 2.099 zugelassenen Rechtsanwälten führen 899 den Titel als Fachanwalt.

Die Zahl der Rechtsanwälte mit zwei oder sogar drei Fachanwaltstiteln ist jedoch deutlich geringer. Deutschlandweit sind es 1.250 mit drei Fachanwaltschaften, in Brandenburg gerade mal 24 und einer davon heißt Rechtsanwalt Gottlob.

Softskills des Rechtsanwaltes müssen passen

Die Soft Skills oder „weiche Fähigkeiten“ des jeweiligen Anwalts sind ein weiterer Hinweis. Schließlich muss die Harmonie zwischen Anwalt und Mandat passen. Gemeint sind Gerichtserfahrung, emotionale Intelligenz, Durchsetzungskraft, Kritikfähigkeit, Kommunikationskraft, kurz gesagt das Verhalten des Rechtsanwalts im Umgang mit Menschen und Entscheidungen.

Am besten versucht man sich Informationen über die Softskills auf der Homepage der Kanzlei oder unter den Rezensionen bei Google zu verschaffen. Ein Anruf in der Kanzlei sollte das Bild abrunden. Die Homepage ist ein Abbild des Rechtsanwaltes. So kann man sich unter Umständen schon vor einem persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt ein Bild von ihm machen.

Ein guter Rechtsanwalt resp. Rechtsanwältin ist auch an dem gesellschaftlichen und sozialen Engagement zu erkennen. Ob als ehemaliger Vorsitzender der Gemeindevertretung der Gemeinde am Mellensee oder neuerdings als Präsident des Sperenberger Karneval Klub e.V., das Herz schlägt für Land und Leute. Auch das Anwalt-Gen gehört dazu, Menschen zu helfen, die in einem Konflikt mit anderen Menschen oder sogar mit der Staatsmacht stehen und sich alleine nicht helfen können. Wenn das nicht sozial ist.

Herzlichen Glückwunsch zum dritten Fachanwalt.

Die Redaktion

Wissensvorsprung durch Fortbildung

Sehr oft hört man den Satz: "Geh doch zum Fachanwalt!" Jedoch, was ist eigentlich ein Fachanwalt?

Als Fachanwalt muss man einen theoretischen Fachanwalts-Lehrgang (120 Zeitstunden abhängig vom Rechtsgebiet) absolvieren sowie die praktische Erfahrung im betreffenden Rechtsgebiet durch die selbständige Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen. Es sind vielzählige Nachweise zur Erlangung des Fachanwaltstitels nötig. Dazu kommt die Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung von 15 Zeitstunden je Fachanwaltstitel.

Fast jeder benötigt irgendwann einmal einen Rechtsanwalt, sei es für eine Angelegenheit mit dem Arbeitgeber, sei es für eine Erbschaft oder einen Verkehrsunfall. Sie können daher sicher sein, dass sich ein Fachanwalt auf seinem ausgewählten Gebiet in besonderem Maße auskennt und hier ein überdurchschnittliches Wissen vorweisen kann. Außerdem muss er sich auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ständig fortbilden. Ein Wissensvorsprung, den der Rechtsanwalt an seinen Mandanten weitergibt.

Rechtsanwalt Gottlob kommt der Fortbildungspflicht im Jahre 2022 nach und belegt 45 Zeitstunden aufgeteilt nach den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.

fortbildungen-2022-arbeitsrecht.pdf [376 KB] fortbildungen-2022-erbrecht.pdf [151 KB] fortbildungen-2022-verkehrsrecht.pdf [331 KB]

Testament: Fehler vermeiden. Anwalt fragen!

Oft werden Einzeltestamente ohne fremde Hilfe oder aus dem Internet erstellt. Dabei ist Vorsicht anzuraten. Das Risiko ist hoch, denn Hinterbliebene, aber auch Gerichte stehen vor der Aufgabe, das Testament zu interpretieren, was der Ersteller mit der Verfügung gewollt hat.

Bei der Auslegung des Testaments kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen z. B., wenn die Verfügung eines einzelnen Gegenstandes aus dem Nachlass nicht als Erbeinsetzung, sondern lediglich als Vermächtnis anzusehen ist. Ein deutliches Achtungszeichen ist zu setzen, denn die Auswirkungen sind groß, wenn im Testament etwas steht, was der Erblasser nicht gemeint hat. Um Fehlinterpretationen vorbeugen zu können, sollte der Erblasser nicht scheuen, den fachlicher Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Drohung durch Krankmeldung ist kein guter Weg!

Mit Krankmeldung drohen, ist kein guter Weg,

Denn lt. BGB § 626 Abs. 1 ist das ein Kündigungsgrund. Selbst subtile Androhungen von Krankmeldungen (z.B. bei Nichtgewährung des gewünschten Urlaubs) können vom Arbeitgeber als Bestrafung aufgefasst werden, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil. Mein Rat, den Arbeitgeber auf diese Weise niemals unter Druck setzen.
Mehr...drohung-mit-krankmeldung.pdf [59 KB]

Qualität durch Fortbildung

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK.
Jeder Rechtsanwalt kann auf die Dauer von drei Jahren ein geschütztes Nutzungsrecht an einem bundeseinheitlichen Fortbildungslogo der Bundesrechtsanwaltskammer beantragen. Das Fortbildungszertifikat wird ihm erteilt, wenn er die diesem zugrunde liegenden Lizenzbedingungen erfüllt. Rechtsanwälte, die die Voraussetzungen des Fortbildungszertifikats erfüllen, erhalten neben der Genehmigung zur Nutzung des „Q“-Logos auch eine gesonderte Urkunde zum Fortbildungszertifikat ausgehändigt.

Rechtsanwalt Gottlob hat die Fortbildungsbescheinigung der BRAK seit 2013 durchgängig erhalten.

Fortbildungszertifikat Deutsche Anwaltverein, DAV.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwalt¬schaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltsauskunft (www.anwalt-auskunft.de) besonders ausgewiesen.

Rechtsanwalt Gottlob hat die Fortbildungsbescheinigung des DAV seit 2013 durchgängig erhalten.

Checkliste Todesfall

Zur Checkliste nach einem Todesfall gehört der Erbschein. Ein Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Als amtliche Bescheinigung bezeugt der Erbschein über Person des Erben, Erbquote, Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung.
Was weiter zu beachten ist lesen Sie hier. [15 KB]

Kündigung erhalten, was nun?

Existenzängste: Nein, ich danke!

Eine Kündigung muss nicht zu Existenzängsten führen. Der Ausweg liegt in einer Rechtprüfung der Kündigung. Viele Fehler sind hier vom Arbeitgeber möglich, die durch ein Check-up gefunden werden. Eine Kündigungsschutzklage ist ein weiteres Hilfsmittel des Arbeitnehmers, um die ausgesprochenen Kündigungen rechtlich auf Rechtsmäßigkeit prüfen zu lassen. Allerdings muss der Arbeitnehmer sich zügig entscheiden, denn als Klagefrist hat der Gesetzgeber lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung vorgesehen.

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